Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Projekt Organisation,
Jenny Kunkel
Stand: 30.09.2023
(§ 1) Allgemein
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die Basis sämtlicher Angebote und Verträge der Jenny Kunkel als Vermieter und Verkäufer das. Dies gilt sowohl für aktuelle wie für zukünftige Vereinbarungen.
- Alle Abweichungen bedürfen der Schriftform und unserer schriftlich zum Ausdruck gebrachten Bestätigung. Sie bleiben auch in etwaigen Gegenteilen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters/Käufers unberührt.
- Durch uns erstellte Angebote sind unverbindlich und frei bleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn dem Mieter/Verkäufer die Auftragsbestätigung bzw. das Gerät vorliegt.
(§ 2) Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages sind alle in unserer Auftragsbestätigung bzw. bestätigtem Angebot aufgeführten Geräte. An Stelle der genannten Geräte können auch Geräte mit gleicher Funktion geliefert werden.
- Veränderungen im Bezug auf technische Daten, Formen, Farben und/oder Gewicht sind zulässig, soweit die wesentlichen Eigenschaften der bestellten Leistung nicht verändert werden und die Änderungen dem Mieter als zumutbar betrachtet werden können.
(§ 3) Mietzeitraum
- Zählintervalle sind Tage bzw. Wochen. Beginn und Ende des Mietzeitraums werden durch den Vertrag festgelegt. Bei fehlenden Regelungen beginnt der Zeitraum bei Eintreffen der Geräte beim Kunden und endet bei der Rückgabe in einer Einrichtung der Firma Projekt Organisation Jenny Kunkel. Bei verspäteter Rückgabe wird jeder angebrochene Tag (24h) berechnet.
- An-/Rücklieferung können sowohl werktags als auch sonntags von 0 bis 24 Uhr erfolgen, sofern der Termin mündlich oder schriftlich an die Mitarbeiter der Firma Projekt Organisation Jenny Kunkel vermittelt wurde.
(§ 4) Mietpreis
- Für jede Geschäftsbeziehung gilt eine eigene Preisvereinbarung.
- Der im Auftrag abgegebene Mietpreis ist verbindlich.
- Bei Rücktritt aus der Geschäftsbeziehung können Rücktrittskosten geltend gemacht werden. Vom Vertragsbeginn aus: 15 Tage davor ‑25%, 10 Tage davor ‑50%, 5 Tage davor ‑75% des Vertragswertes. Rücktritte unter 5 Tagen vor Mietbeginn sind mit 100 % des vereinbarten Preises fällig.
(§ 5) Zahlungsbedingungen
- Der Mietpreis ist mit einer benannten Frist nach Rechnungslegung zu begleichen. Ist keine Frist benannt, so gelten 30 Tage Zahlungsziel.
- Zahlungswährung ist Euro, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
- Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter vor, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu berechnen. Dies geschieht unabhängig von etwaigen weiteren Verzugsschäden.
- In gesonderten Fällen kann die Firma Projekt Organisation Jenny Kunkel eine Kaution in Höhe des Zeitwertes des Mietgegenstandes verlangen. Die Rückzahlung erfolgt nach Rückgabe des Mietgegenstandes, unter der Voraussetzung, dass der Gegenstand in einem vertragsgemäßen Zustand ist, sowie der Mietpreis einschließlich eventueller Nutzungsentschädigungen beglichen wurde. Stehen Rückzahlungsansprüche aus, können diese mit der Kaution verrechnet werden.
- Etwaige rechtskräftige oder unbestrittene Gegenansprüche und Leistungsverweigerungen / Zurückhaltungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
- Bei Zahlungsrückständen oder Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters können eingeräumte Zahlungsziele widerrufen werden.
(§ 6) Lieferung
- Die Lieferung erfolgt fristgemäß. Für nicht fristgemäße Lieferungen übernimmt die Firma Projekt Organisation Jenny Kunkel die Verantwortung; jedoch nur, wenn keine Höhere Gewalt für den Fristverzug die Ursache ist.
- Für alle Fälle höherer Gewalt, sowie Aussperrungen, Streik, Krieg, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, sowie Verfügungen höherer Hand halten wir uns das Recht vor, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dies geschieht, ohne das der Mieter ein Recht auf Schadensersatz hat. Gleiches gilt für die Umstände die die Durchführung des Geschäftes unwirtschaftlich machen.
- Bei Verzögerung auf Mieterseite behalten wir uns vor, nach Ablauf einer angemessenen Frist über den Auftragsgegenstand anderweitig zu verfügen.
(§ 7) Haftung
- Für die Versicherung des Auftragsgegenstandes hat der Mieter zu sorgen. Er haftet während der Auftragsdauer für eventuelle Schäden und Verluste.
- Darin eingeschlossen sind Schäden durch Feuer, Wasser, Elektro, Diebstahl, Wegnahme oder höherer Gewalt. Als Schadensersatz dient sowohl der Mietausfall als auch der Wiederbeschaffungswert.
- Der Mieter hat den Mietgegenstand im ausreichenden Rahmen zu versichern. Die Versicherung ist auf Verlangen der Firma Projekt Organisation Jenny Kunkel vorzuweisen.
- Für durch den Mietgegenstand auftretende Schäden an Sachen und Personen haftet die Firma Projekt Organisation Jenny Kunkel nicht. Das Gleiche gilt für etwaige Bedienungsfehler seitens des Mieters.
(§ 8) Gewährleistung
- Die Firma Projekt Organisation Jenny Kunkel ist für die Funktionsfähigkeit des Gerätes verantwortlich.
- Bei berechtigten Beanstandungen an der Mietsache können wir nach unserer Wahl den mangelhaften Auftragsgegenstand ersetzen oder den Mieter aus dem Mietvertrag befreien.
- Aufwendungen, die durch Mangelsuche bei tatsächlicher Mangelfreiheit bestehen, können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
- Bei Veränderungen oder Bearbeitungen des Mietgegenstandes durch den Mieter erlöschen etwaige Ansprüche durch Beanstandung oder Mängel.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung unserer Pflichten gegenüber Verträgen und Gesetzen sind Schadensersatzansprüche durch den Mieter ausgeschlossen.
- Bei Verzug oder Unmöglichkeit beschränken sich Schadensersatzansprüche des Mieters auf den vereinbarten Mietzins oder fehlenden Teilen des Mietgegenstandes. Ausgenommen davon ist grobes Verschulden durch den Vermieter.
- Bei grobfahrlässigem Verschulden des Vermieters beschränkt sich die Haftung auf die Schäden, die im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als Folge vorhersehbar sind.
- Bei Verkauf von Gegenständen übernimmt der Verkäufer keine Garantien. Davon ausdrücklich ausgeschlossen sind Garantien von den jeweiligen Geräteherstellern.
(§ 9) Nutzung des Mietgegenstandes
- Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln. Der Mietgegenstand ist sauber, ordentlich und geordnet in den bei der Anmietung übernommenen Behältnissen und Gerätschaften zurückzugeben. Etwaige Bedienungs- und Wartungsanleitungen sind zu beachten. Der Mietgegenstand ist in seiner vertragsgemäßen Form zu erhalten. Während der Mietzeit ausfallende Lampen hat der Mieter zu ersetzen.
- Der Mieter ist verpflichtet, sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu überzeugen. Dies gilt auch für Vollständigkeit, Mangelfreiheit, Beschädigungen und andere nicht gerätekonformen Veränderungen. Bei fehlender Beanstandung oder Untersuchung gilt der Mietgegenstand als mängelfrei bzw. übernommen.
- Der Mietvertrag kann bei unsachgemäßen Gebrauch, Aufstelllung oder anderen vertragswidrigen Verhalten fristlos und sofort gekündigt werden.
- Der Mieter hat für eine störungs- und unterbrechungsfreie Stromversorgung zu sorgen.
- Etwaige Herstellerkennzeichen, Seriennummern oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder anderweitig entstellt werden.
- Bei Veränderungen, Um-/Anbauten oder anderen Veränderungen am Mietgegenstand bedarf es der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Auf Verlangen des Vermieters muss der Originalzustand des Gerätes wieder hergestellt werden. Wird von diesem Recht kein Gebrauch gemacht, kann der Mieter keinen Anwendungsanspruch gegenüber dem Vermieter geltend machen. Kann der Mieter den ursprünglichen Zustand nicht wieder herstellen, könne ihm die dafür entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt werden.
- Bei nicht bedingungsgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes haftet der Mieter für alle entstehenden Schäden im vollen Umfang.
- Der Mieter hat für den gesetzmäßigen und verantwortungsvollen Einsatz Sorge zu tragen. Den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsvorschriften und Verordnungen ist beim Einsatz der Mietgeräte Folge zu leisten. Der Mieter bestätigt mit Vertragsunterzeichnung die Bedienung durch technisch geschultes Personal.
- Die Haftung des Mieters erstreckt sich über den kompletten Mietgegenstand, einschließlich aller Zubehörteile, Anleitungen und ähnlichem. Etwaige Beschädigungen, Verluste oder andere nicht ordnungsgemäße Zustände müssen bin in Höhe des Neuwertes der Gegenstände ersetzt werden. Für fehlendes Zubehör hat der Mieter den üblichen Marktpreis zur Wiederbeschaffung zu tragen.
- Entsteht durch den Einsatz der gemieteten Technik die Notwendigkeit von öffentlichen Genehmigungen, so sind diese durch den Mieter zu beantragen und zu erfüllen. Es besteht kein Anspruch auf Genehmigungsfähigkeit der eingesetzten Mietgegenstände.
(§ 10) Rechte Dritter
- Der Mieter ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand frei von Rechte Dritter zu halten. Insbesondere ist der Vertragsgegenstand frei von Verpfändungen, Belastungen und Pfandrechten zu halten
- Um etwaige Ansprüche geltend zu machen, ist dies der KP Media GmbH unter Einreichung entsprechender Unterlagen schriftlich kund zu tun.
- Der Mieter/Käufer trägt sämtliche Kosten aus der Abwehr der Ansprüche Dritter.
(§ 11) Eigentumsregelung
- Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen bleibt die Handelsware im Eigentum der Firma Projekt Organisation Jenny Kunkel.
(§ 12) Versand
- Ein eventueller Versand erfolgt auf Kosten des Mieters. Es wird der günstigen Versandweg gewählt, es sei denn, der Mieter wünscht eine bestimmte Versendungsart. Er hat für eine ausreichende Versicherung Sorge zu tragen. Nach Übergabe der Mietgegenstände geht das volle Risiko auf den Mieter über.
- Beim Transport über Dritte durch den Mieter, hat dieser den Transporteur in Haftung zu nehmen.
- Gemachte Lieferangaben beim Verkauf von Waren stellen nur einen ungefähren Wert dar und können variieren. Für verzögerte Lieferzeiten kann keine Haftung übernommen werden.
(§ 13) Kündigung
- Eine Kündigung eines befristeten Leistungsvertrages kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.
- Dies gilt insbesondere seitens des Vermieters, wenn: (a) eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters eingetreten ist; beispielsweise Insolvenzen, Pfändungen etc. (b) nach Abmahnung wegen vertragswidrigen Gebrauches trotz einer angemessenen Fristsetzung der Mietgegenstand durch den Mieter weiter genutzt wird.
- Im Falle einer außerordentlichen Kündigung kann der überlassene Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abgeholt werden, ohne dass der Mieter daraus Ansprüche erheben kann.
- Im Sinne dessen gestattet der Mieter den ungehinderten Zugang zu den Räumen und Flächen, wo sich der Mietgegenstand befindet. Befinden sich diese Räume und Flächen im Besitz Dritter, tritt der Mieter seinen Anspruch auf Herausgabe gegen den Dritten an dem Vermieter ab, welcher die Abtretung annimmt.
(§14) Schlussbestimmung
- Der Ort für sämtliche Erfüllungen und Zahlungsverpflichtungen ist Dresden
- Der Gerichtsstand ist ebenfalls Dresden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenigen wirksamen Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein vereinbart. Mündlichen Absprachen bedürfen der Schriftform.